FREDI BREUNIG

Fredis Glosse

Elfriede statt Luna und Detlef statt Ben (Hochdeutsch)

26.08.2025

Ihr habt das neulich vielleicht auch gelesen. Wenn sich jemand bei einer Firma bewirbt, entscheidet nicht immer die Leistung, die aus den Unterlagen, Zeugnissen und Bescheinigungen zu entnehmen ist, sondern der Name. Die Universität Siegen hat einen Versuch durchgeführt und Bewerbungen unter verschiedenen Namen an Firmen verschickt. Anschließend wurde ausgewertet, wie viele Einladungen die fiktiven Bewerber erhielten. 50.000 Bewerbungen wurden verschickt, und das Einzige, was unterschiedlich war, war der Name. Das Ergebnis: Bei 100 Bewerbungen erhielt ein „Lukas Becker“ 67 Einladungen, ein „Ivan Smirnov“ 56, ein „Ariel Rubinstein“ 54, ein „Yusuf Kaya“ 52 und eine „Habiba Mahmoud“ nur 36 Einladungen. Bezeichnend. Ja, in der Wissenschaft schaut man genau hin, ob ein Name über Erfolg oder Misserfolg entscheidet. Aber es ist ja auch nicht so einfach mit den Namen, denn dagegen kannst du dich nicht wehren – du heißt nun einmal, wie du heißt! Bei Nachnamen kann man das ja noch verstehen: Die sind meistens schon uralt, und keiner weiß so genau, woher sie eigentlich kommen. Wenn dann ein Elektriker „Kurzschluss“, ein Tünchner „Schmierfink“ oder ein Zimmermann „Windschief“ heißt, ist man machtlos. Da gilt eher der Spruch: „Vorsicht bei der Berufswahl.“ Bei den Vornamen sieht es schon etwas anders aus. Da stehen die Eltern in der Verantwortung. Früher, als die Mutter noch im Krankenhaus lag und der Vater stolz ins Standesamt marschierte, um das Töchterchen oder den Sohn ins Stammbuch eintragen zu lassen, sind zwischen Vater und Mutter unausgesprochene „Hämmer“ passiert! Der Vater setzte seinen Wunschnamen durch – und das Kind musste sein Leben lang darunter leiden! Heute? Undenkbar! Stellt euch vor: Aus einem „Finn-Alexander“ würde ein „Heinz-Rüdiger“, aus einer „Luna“ eine „Elfriede“ oder aus einem „Ben“ ein „Detlef“. Da haben die Standesbeamten eine große Verantwortung, einzuschreiten und nicht jeden noch so verrückten Namenswunsch zuzulassen. Vielleicht schon bekannt, aber immer wieder schön, die Geschichte, wie ein stolzer Vater ins Standesamt marschierte und seinen neugeborenen Sohn „Tulpenheini“ nennen wollte. „Unmöglich!“, hat der Standesbeamte heftig und konsequent interveniert. „Tulpenheini“ ist unmöglich! Überlegen Sie doch einmal, was Sie Ihrem Sohn mit diesem ungewöhnlichen Vornamen sein Leben lang antun würden!“ „Was heißt da antun würden?“, hat der Vater durchaus logisch argumentiert und gekontert: „Unsere Tochter heißt Rosemarie – und da habt Ihr damals nichts gesagt!“ Servus, der Eustach.


<< zurück