FREDI BREUNIG

Fredis Glosse

Wem gehört der Hundehaufen? (Hochdeutsch)

07.05.2024

„GTI-Treffen in Münnerstadt scheitert am Geld für den Klowagen.“ Das war neulich eine Schlagzeile, die wieder einmal gezeigt hat, wie unheimlich schwer es heutzutage geworden ist, eine Veranstaltung zu organisieren oder ein Festchen zu halten. Die Stadt Münnerstadt hat vom Veranstalter gefordert, dass der einen notwendigen Klowagen bezahlen soll und der Veranstalter hat daraufhin zurückgezogen und aufgegeben. Schade! Auch die vielen kleinen Bierzeltfeste, die es früher jedes Wochenende mehrfach gab. Weg, aus und vorbei. Keine Auftrittsmöglichkeiten mehr für kleine, einfache Musikkapellen und Seniorennachmittage und Kesselfleisch in Bierzelt gibt es fast nur noch bei den Groß-Events in Hollstadt, Weisbach oder Oberstreu. Ja, die Bürokratie. Jeder will, dass sie abgebaut wird, aber passieren tut genau das Gegenteil. Klo neben einem Bierzelt hieß früher (1976, als der Golf GTI auf den Markt kam), zumindest für die Männer: irgendwo ein paar Meter neben dem Bierzelteingang sind ein paar Birkchen hingestellt worden, drin eine alte Dachrinne, leicht schräg befestigt: fertig. Heutzutage geht, selbst bei einem noch so kleinen Fest, nichts ohne professionellen Klowagen, selbstverständlich mit fließend Wasser, Security, GEMA und und und. Sei’s drum. Das mit dem offensichtlich unmöglichen Bürokratieabbau hat aber auch der Teufel gesehen! Frei nach Franz-Josef Strauß: „Die 10 Gebote haben 279 Wörter - eine EU-Verordnung aus dem Jahr 1981 über den Import von Karamel-Bonbons umfasste gegen 25.911 Wörter.“ Sagt eigentlich schon alles. Die erwähnten 10 Gebote sind übrigens nur deshalb so kurz und logisch, weil sie ohne Wertwirkung von Juristen zustande gekommen sind. Ja, Deutschland. Alles, aber auch wirklich alles muss geregelt werden. Selbst die vieldiskutierten Hinterlassenschaften von Hunden: „Nach dem Abkoten eines Hundes bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbständige, bewegliche Sache. Er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch das Eigentum am Hundekot.“ Bundesdeutsche Verwaltungspraxis. Wäre ja auch noch schöner. Der Bauer, dem die Wiese gehört, hat den Hund ja schließlich auch nicht gefüttert. Ein letztes, auch sehr schönes Beispiel (Bundesreisekostengesetz): „Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so gilt die Dienstreise als beendet.“ Hätte man jetzt auch nicht gedacht ……. Servus, der Eustach.


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